Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat in der Restrukturierung
Die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat ist im Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren ein zentraler Stabilitätsfaktor. Personelle Maßnahmen, Interessenausgleich und Sozialplanverhandlungen erfordern eine strukturierte, rechtssichere und professionell geführte Abstimmung.
Unklare Kommunikation oder verspätete Einbindung können Verzögerungen verursachen und Konflikte verschärfen. Gleichzeitig steht der Betriebsrat unter erheblichem Druck durch die Belegschaft und erwartet transparente Entscheidungsgrundlagen.
Eine klare HR-Steuerung stellt sicher, dass gesetzliche Mitbestimmungsrechte gewahrt und Restrukturierungsmaßnahmen geordnet umgesetzt werden.
Warum die Betriebsratsarbeit im Verfahren entscheidend ist
Im Insolvenzverfahren treffen wirtschaftliche Zwänge auf mitbestimmungsrechtliche Anforderungen. Maßnahmen wie Kündigungen, Versetzungen oder organisatorische Veränderungen sind ohne ordnungsgemäße Beteiligung des Betriebsrats rechtlich angreifbar.
Fehlerhafte oder verspätete Abstimmungen können das Verfahren verzögern und zusätzliche Risiken erzeugen.
Typische Herausforderungen
- Hohe emotionale Belastung in der Belegschaft
- Unterschiedliche Interessenlagen zwischen Geschäftsführung und Betriebsrat
- Zeitdruck bei personellen Maßnahmen
- Komplexe Verhandlungen zu Interessenausgleich und Sozialplan
- Unklare Rollen- und Verantwortungsabgrenzung
Erfolgsfaktoren für eine konstruktive Zusammenarbeit
- Frühzeitige und transparente Einbindung des Betriebsrats
- Strukturierte Vorbereitung von Verhandlungen
- Klare Dokumentation aller Abstimmungsschritte
- Juristisch abgestimmte Maßnahmenplanung
- Professionelle und sachorientierte Gesprächsführung
Operative HR-Steuerung im Restrukturierungsprozess
Als HR-Interimsmanagerin übernehme ich die operative Koordination zwischen Unternehmen, Betriebsrat und Insolvenzverwaltung. Ich strukturiere Abstimmungsprozesse, führe Verhandlungen vorbereitet und sachorientiert und stelle die rechtssichere Umsetzung personeller Maßnahmen im laufenden Verfahren sicher. Ziel ist eine konstruktive, belastbare Zusammenarbeit auch in konfliktintensiven Situationen.
Die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat ist ein zentraler Bestandteil der Personalarbeit im Insolvenzverfahren. Einen strukturierten Gesamtüberblick zu HR in der Insolvenz finden Sie hier: HR in der Insolvenz.
